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   BFH, 13.03.1990 - IX R 179/88   

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https://dejure.org/1990,5414
BFH, 13.03.1990 - IX R 179/88 (https://dejure.org/1990,5414)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1990 - IX R 179/88 (https://dejure.org/1990,5414)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1990 - IX R 179/88 (https://dejure.org/1990,5414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absetzbarkeit der Aufwendungen zum Erwerb eines Zweifamilienhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.10.1986 - IX R 55/82

    Einfamilienhaus - Umwandlung in Zweifamilienhaus - Selbstgenutzte Wohnung im

    Auszug aus BFH, 13.03.1990 - IX R 179/88
    Die Art des Objekts im Zeitpunkt des Beginns des Begünstigungszeitraums (s. o. unter a) ist nach der vorstehenden Entscheidung des erkennenden Senats auch für die Höchstgrenzen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen nach § 7 b Abs. 1 Satz 3 EStG maßgeblich (so auch Urteil des erkennenden Senats vom 21. Oktober 1986 IX R 55/82, BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210).

    Der für Zweifamilienhäuser geltende Höchstbetrag ist nur dann Bemessungsgrundlage, wenn das Gebäude erst mit der Schaffung der zweiten Wohnung fertiggestellt worden ist, nachdem das Haus von vornherein als Zweifamilienhaus geplant und baurechtlich genehmigt worden war und anschließend auch in einem Zug errichtet worden ist (Urteil des erkennenden Senats in BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210, und Urteil vom 10. Oktober 1989 IX R 197/85, nicht veröffentlicht).

  • BFH, 30.04.1985 - IX R 49/84

    Voraussetzungen der erhöhten AfA nach § 7 b

    Auszug aus BFH, 13.03.1990 - IX R 179/88
    Da sich im Falle des Erwerbs eines Objekts die erhöhten Absetzungen nach den Anschaffungskosten richten, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. April 1985 IX R 49/84 (BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513) den Schluß gezogen, daß es für die Qualifizierung des erworbenen Objekts als Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder als Eigentumswohnung auf dessen Zustand im Zeitpunkt der Anschaffung ankommt.
  • BFH, 10.10.1989 - IX R 197/85

    Höchstbemessungsgrundlage für erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG

    Auszug aus BFH, 13.03.1990 - IX R 179/88
    Der für Zweifamilienhäuser geltende Höchstbetrag ist nur dann Bemessungsgrundlage, wenn das Gebäude erst mit der Schaffung der zweiten Wohnung fertiggestellt worden ist, nachdem das Haus von vornherein als Zweifamilienhaus geplant und baurechtlich genehmigt worden war und anschließend auch in einem Zug errichtet worden ist (Urteil des erkennenden Senats in BFHE 148, 267, BStBl II 1987, 210, und Urteil vom 10. Oktober 1989 IX R 197/85, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 12.03.1996 - IX R 48/95

    Herstellung eines Einfamilienhauses i. S. von § 7b EStG durch Ausbau eines bei

    Dies hat der Senat entschieden für den Umbau eines gemischt genutzten Grundstücks zu einem Zweifamilienhaus (Urteil vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513), den Umbau eines Mehrfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus (Urteil vom 26. Januar 1988 IX R 142/83, BFH/NV 1988, 431), den Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus (Urteile vom 10. Oktober 1989 IX R 197/85, BFH/NV 1990, 362; vom 13. März 1990 IX R 179/88, BFH/NV 1991, 24; vom 25. September 1990 IX R 307/87, BFH/NV 1991, 235) und für den Umbau eines Zweifamilienhauses in ein Einfamilienhaus (Urteil vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460).
  • BFH, 22.06.1993 - IX R 25/90

    Notwendigkeit der Anwendung der für ein Einfamilienhaus maßgeblichen

    War das Gebäude hingegen zunächst als Einfamilienhaus fertiggestellt worden und wird es in einem weiteren Bauabschnitt in ein Zweifamilienhaus umgewandelt, so läßt sich die Änderung der Art des Gebäudes auch nicht aufgrund des § 7b Abs. 3 Satz 2 EStG auf den Zeitpunkt des Beginns der erhöhten Absetzungen zurückbeziehen (vgl. Senatsentscheidungen vom 10. Oktober 1989 IX R 197/85, BFHE 160, 429 [BFH 10.10.1989 - IX R 197/85], BStBl II 1990, 881; vom 13. März 1990 IX R 179/88, BFH/NV 1991, 24; vom 25. September 1990 IX R 307/87, BFH/NV 1991, 235).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich der Begründung auf die Senatsentscheidungen in BFHE 160, 429 [BFH 10.10.1989 - IX R 197/85], BStBl II 1990, 881 und in BFH/NV 1991, 24 verwiesen.

  • BFH, 28.07.1993 - IX R 74/91

    Inanspruchnahme des § 7b EStG für das gesamte Einfamilienhaus, wenn im Jahr der

    Während für die Qualifizierung eines Bauwerks als ein nach § 7 b EStG begünstigtes Objekt und damit auch für die Bestimmung der maßgeblichen Höchstbemessungsgrundlage - im Falle der Herstellung - auf den Zustand des Gebäudes im Zeitpunkt der Fertigstellung (§ 9 a EStDV) abzustellen ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 13. März 1990 IX R 179/88, BFH/NV 1991, 24 m. w. N.), konkretisiert sich eine Baulichkeit in bezug auf die Objektbeschränkung erst dadurch zu einem begünstigten Objekt i. S. des § 7 b EStG, daß der Steuerpflichtige hierfür - erstmals - erhöhte Absetzungen in Anspruch nimmt und sich diese über die nach § 7 Abs. 4 EStG zulässigen Absetzungen für Abnutzung (AfA) hinaus steuerlich ausgewirkt haben (Senatsbeschluß vom 5. April 1990 IX B 201/89, BFH/NV 1990, 766).
  • BFH, 28.07.1994 - IX R 74/91
    Während für die Qualifizierung eines Bauwerks als ein nach § 7 b EStG begünstigtes Objekt und damit auch für die Bestimmung der maßgeblichen Höchstbemessungsgrundlage - im Falle der Herstellung - auf den Zustand des Gebäudes im Zeitpunkt der Fertigstellung (§ 9a EStDV ) abzustellen ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urteil vom 13. März 1990 IX R 179/88, BFH/NV 1991, 24 m. w. N.), konkretisiert sich eine Baulichkeit in bezug auf die Objektbeschränkung erst dadurch zu einem begünstigten Objekt i. S. des § 7b EStG , daß der Steuerpflichtige hierfür - erstmals - erhöhte Absetzungen in Anspruch nimmt und sich diese über die nach § 7 Abs. 4 EStG zulässigen Absetzungen für Abnutzung (AfA) hinaus steuerlich ausgewirkt haben (Senatsbeschluß vom 5. April 1990 IX B 201/89, BFH/NV 1990, 766).
  • BFH, 13.10.1992 - IX R 98/88

    Zuerkennung erhöhter Absetzungen nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) für

    Welche Höchstbemessungsgrundlage anzuwenden ist, richtet sich nach der Art des Objekts im Zeitpunkt des Beginns der erhöhten Absetzungen im Jahr der Fertigstellung (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. Urteil vom 13. März 1990 IX R 179/88, BFH/NV 1991, 24 m.w.N.).
  • BFH, 19.09.1991 - IX R 69/86

    Einordnung der Einräumung von Sondereigentum an einer Wohnung als

    Für die Qualifizierung des erworbenen Objekts als Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 26. Januar 1988 IX R 142/83, BFH/NV 1988, 431; vom 13. März 1990 IX R 179/88, BFH/NV 1991, 24) auf den Zustand des Objekts im Zeitpunkt der Anschaffung an; denn von diesem Zeitpunkt an beginnt der achtjährige Begünstigungszeitraum für erhöhte Absetzungen zu laufen.
  • BFH, 22.06.1993 - IX R 70/90

    Rechtmäßigkeit der Zuerkennung von erhöhten Absetzungen für Eigentumswohnungen

    Für die Qualifizierung des erworbenen Objekts als Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Eigentumswohnung kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 30. April 1985 IX R 49/84, BFHE 144, 36, BStBl II 1985, 513; vom 26. Januar 1988 IX R 142/83, BFH/NV 1988, 431; vom 13. März 1990 IX R 179/88, BFH/NV 1991, 24; vom 19. September 1991 IX R 69/86, BFH/NV 1992, 236) auf den Zustand des Objekts im Zeitpunkt der Anschaffung an; denn von diesem Zeitpunkt an beginnt der achtjährige Begünstigungszeitraum für erhöhte Absetzungen zu laufen.
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